Das Frankfurter Landgericht hat die Rechte von Bankkunden gestärkt. Kreditinstitute dürfen keine Gebühren verlangen, wenn sie einem Kunden unaufgefordert dessen Kontoauszüge per Post zuschicken.
Im verhandelten Fall sollten Kunden der Deutschen Bank 1,94 Euro für die Zustellung der sogenannten Zwangskontoauszüge zahlen. Das Landgericht Frankfurt am Main untersagte die Gebührenforderung, wie der klagende Verbraucherzentrale Bundesverband (Vzbv) am Donnerstag in Berlin mitteilte (Az. 2-25 O 260/10). Ähnliche Gebühren verlangen dem Vzbv zufolge auch zahlreiche andere Geldhäuser.
Laut dem Kleingedruckten der Bank werden Kontoauszüge per Post zugeschickt, wenn Kunden sie nicht innerhalb von 30 Arbeitstagen am Kontoauszugsdrucker abrufen. Dafür sollten sie dann die Gebühr von knapp zwei Euro zahlen. Nach Ansicht der Richter verlangt ein Kunde aber nicht automatisch die Zusendung seiner Kontoauszüge, nur weil er sie nicht abholt. Es stehe daher im Belieben der Bank, die Auszüge nach Ablauf der 30-Tage-Frist per Post zu versenden.
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Der Vzbv verwies darauf, dass Banken gesetzlich verpflichtet seien, den Kunden mindestens einmal im Monat über die Zahlungsvorgänge auf seinem Konto zu informieren, sei es per Internet, am Auszugsdrucker oder per Zusendung. Dafür Gebühren zu fordern, ist laut Vzbv nur in gesetzlich vorgesehenen Ausnahmefällen möglich, etwa wenn der Kunde eine zusätzliche Zusendung ausdrücklich verlangt.