вторник, 3 мая 2011 г.

Worauf Fondsanleger achten müssen


Die Steuerregeln für Investmentfonds sind komplex. Wichtige Unterschiede bestehen zwischen In- und Auslandsfonds. Wie Sparer Fallen meiden.
„Die Kunst der Besteuerung besteht ganz einfach darin, die Gans so zu rupfen, dass man möglichst viel Federn bei möglichst wenig Geschrei erhält“, erklärte einst Jean-Baptiste Colbert (1619 bis 1683), Finanzminister unter Ludwig XIV. Wie sehr diese Kunst auch heute noch beherrscht wird, zeigt sich bei der Besteuerung von Investmentfonds. Vielen Investoren ist auch nach Einführung der Abgeltungsteuer nicht klar, wann die Steuer anfällt. Kümmert sich die Depotbank um die Abgeltungsteuer, oder muss der Fondsinvestor selbst aktiv werden?


Wie die Steuer abgerechnet wird, hängt davon ab, wo der Fondsparer sein Depot hat – im In- oder Ausland – und welche Art von Fonds er besitzt. Schüttet der Investmentfonds die Erträge aus, thesauriert er diese oder verkauft der Anleger die Fondsanteile, gelten unterschiedliche Besteuerungsregeln. FOCUS-MONEY erklärt die wichtigsten Grundprinzipien für Fondsinvestoren.

Stichtag: Änderung bei Kursgewinnen

Seit Einführung der Abgeltungsteuer Anfang 2009 gilt: Egal, ob Kursgewinne, Dividenden oder Zinsen – auf alle Kapitalerträge fallen 25 Prozent Abgeltungsteuer an – zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Wer Fondsanteile aus der Zeit vor 2009 länger als ein Jahr hält, kann für diese beim Verkauf in zwei oder auch erst in acht Jahren Kursgewinne noch steuerfrei einstreichen. Es gilt der sogenannte Bestandsschutz.

Kursgewinne von Papieren, die Anleger ab 2009 gekauft haben, sind dagegen beim Verkauf jetzt immer steuerpflichtig – unabhängig, wie lange der Investor die Papiere vorher gehalten hat. Gleiches gilt für die laufenden Erträge aus Wertpapieren. Sobald der Sparerpauschbetrag von 801 Euro im Jahr (Ehepaare 1602 Euro) überschritten ist, wird Abgeltungsteuer fällig – für die Gewinne, Zinsen und Dividenden. Für die laufenden Erträge aus Wertpapieren macht es damit keinen Unterschied, ob der Investor die Fondsanteile vor 2009 oder erst später erworben hat. So oder so wird für sämtliche Zinsen und Dividenden seit Einführung der Abgeltungsteuer die 25-prozentige Pauschalabgabe zuzüglich Soli-Zuschlag fällig.

Laufende Erträge beachten

Schüttet der Fonds laufende Erträge aus, zwackt die inländische Depotbank automatisch die Steuern ab. Dies gilt auch für Auslandsfonds, wenn die Fondsanteile in einem Depot in Deutschland gehalten werden. Handelt es sich um einen in Deutschland aufgelegten thesaurierenden Fonds, führt die Fondsgesellschaft ebenfalls von den Erträgen die Abgeltungsteuer und Soli-Zuschlag ab, ehe sie die restlichen Erträge anlegt. Damit müssen Fondsanleger die Erträge in der Regel nicht selbst in der Steuererklärung abrechnen.

Vorsicht, Auslandsfonds!

Anders läuft es bei ausländischen Investmentfonds, wenn die Fondsanteile in einem Depot im Ausland liegen. Zu erkennen sind sie daran, dass ihre internationale Wertpapierkennnummer (ISIN) nicht mit dem Kürzel DE, sondern zum Beispiel mit LU für Luxemburg beginnt. Bei thesaurierenden Auslandsfonds wird keine Abgeltungsteuer einbehalten. Hier sind Anleger verpflichtet, die reinvestierten Dividenden oder Kupons selbst mit dem Finanzamt über die Steuererklärung abzurechnen. Beim Verkauf der Fonds führt die Bank dann Abgeltungsteuer auf den gesamten Gewinn ab, in dem die bereits versteuerten Erträge aufgelaufen sind. Damit Fondsanlegern in diesem Fall keine doppelte Steuerbelastung droht, müssen sie sich dieses Geld über die Steuererklärung wiederholen.

Wichtig: Bereits bezahlte Steuern auf Erträge von Auslandsfonds lassen sich beim Verkauf nur anrechnen, wenn Sparer die Zahlungen für alle Jahre belegen können (BFH, Az. I R 90/09). Anleger müssen also die Steuerbescheide oder Bankunterlagen vorlegen.

Für Anleger mit Investmentfonds-Sparplänen gilt: Wer monatliche Beträge in einen Fondsparplan einzahlt, muss für die Wertsteigerungen ab 1.1.2009 Abgeltungsteuer zahlen. Dies ist selbst dann der Fall, wenn der Fondssparplan vor diesem Stichtag angelegt wurde. Der Vorstoß der Unionsfraktion, Fondssparpläne von der Abgeltungsteuer zu befreien und sie wie Lebenspolicen zu besteuern, muss erst noch realisiert werden.